1. Geltungsbereich und Zustimmung
Durch Erteilung eines Auftrags, sei es mündlich oder schriftlich, stimmt der Auftraggeber (nachfolgend als "AG" bezeichnet) diesen AGB zu. Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Edwin Weltz (nachfolgend als "EW-IB" bezeichnet) und dem Auftraggeber un-terliegen den nachstehenden Vertragsbedingungen. Diese gelten uneingeschränkt, selbst wenn EW-IB die Leistung ohne Vorbehalt erbringt, trotz entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des AG. Abweichende Geschäftsbedingungen des AG sind nur dann bindend, wenn EW-IB diese ausdrücklich und schriftlich akzeptiert. Gegenstand des Vertrags ist die Ingenieurdienstleistung, wie sie in der Auftragserteilung fest-gelegt ist.
2. Ausführung des Auftrags
Der Leistungsumfang von EW-IB wird im Angebot oder im Vorabgespräch festgelegt. Angebote sind unverbindlich, sofern nicht anders verein-bart. Aufträge können schriftlich, mündlich, telefonisch oder über andere Kommunikationstechniken erteilt und angenommen werden. EW-IB führt den Auftrag nach besten Kräften und unparteiisch aus und behält sich das Recht vor, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen, sofern keine zusätzlichen Kosten entstehen. Zeichnerische Darstellungen sind schematisch und rein informativ. Sie dienen lediglich Planungs-zwecken und nicht der direkten Umsetzung von Bauprojekten.
3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der AG verpflichtet sich, notwendige Informationen und Unterlagen innerhalb von einer Woche nach Auftragserteilung, spätestens jedoch bis zu einer Objekt- und Ortsbesichtigung, zur Verfügung zu stellen. Für die Erstellung von Energieausweisen sind vom AG insbesondere eine Wohnflä-chenberechnung und Grundrisse, Angaben über die Einbaujahre der Fenster und Heizung erforderlich sowie Informationen über ggfs. nachträg-liche Wärmedämmungen, Anbauten und Erweiterungen. Fehlende Daten und Informationen werden gemeinsam erarbeitet.
EW-IB stützt sich bei seiner Arbeit auf die vom AG bereitgestellten Informationen. EW-IB legt die vom AG mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten bei seinen Tätigkeiten als richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist EW-IB, soweit gesetzlich zulässig, nicht verpflichtet. Soweit keine genauen Unterlagen zu den Objekten vom AG zur Verfügung gestellt wurden und keine Aufmaße erfolgen können oder sollen, werden Annahmen getroffen, die den tat-sächlichen Bedingungen mutmaßlich am ehesten entsprechen. Der AG unterstützt EW-IB bei seiner Arbeit, gewährt Zugang zum Objekt und relevanten Räumlichkeiten.
4. Geheimhaltung und Datenschutz
EW-IB verpflichtet sich zur Vertraulichkeit bezüglich vom Kunden bereitgestellten Informationen. Ausgenommen sind involvierte Mitarbeiter sowie Personen, Behörden und Unternehmen, die zur Vertragserfüllung notwendig sind.
5. Vergütung und Zahlungen
Die Leistungen von EW-IB werden in der Regel pauschal oder nach Aufwand angeboten. Es gelten Netto-Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatz-steuer. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig. Stornierungen sind schriftlich mitzuteilen, wobei Kosten von 120,00 € zuzüglich Umsatzsteuer anfallen. Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der volle Rechnungsbetrag fällig.
6. Gewährleistung
Für den Erfolg, welcher aus der Beratung oder Berechnung resultiert, kann mit Rücksicht auf die Aufgabenstellung von EW-IB nicht garantiert werden. Vorgeschlagene Maßnahmen sind keine Garantie für die bei der Berechnung ermittelten Energieeinsparungen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich gerügt werden. Die Gewährleistung beschränkt sich vorerst auf kostenlose Nach-besserung.
7. Haftung
Mündliche oder fernmündliche Auskünfte oder Empfehlungen erfolgen gewissenhaft und verantwortungsvoll. Sie erlangen jedoch erst Verbind-lichkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. EW-IB schließt eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg von empfohlenen Maßnahmen aus. Ebenso übernimmt EW-IB keine Garantie für die Zuteilung öffentlicher Fördermittel.
Die Haftung von EW-IB entfällt bei Mängeln oder Schäden, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Informationen, Anweisungen oder speziel-len Wünschen des AG basieren. Ebenso bei (Beratungs-)Fehlern, die auf unzureichender Mitwirkung des AG beruhen.
Außer in Fällen der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und dem Produkthaftungsgesetz, sowie aufgrund sonstiger zwingender Haf-tungsvorschriften, haftet EW-IB als Auftragnehmer nur bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Verursachung des Schadens, unabhängig davon, ob es sich um eine vertragliche, außervertragliche oder um eine gesetzliche Anspruchsgrundlage handelt. Die Haftung von EW-IB entfällt, falls der eingetretene Schaden oder Mangel auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des AG zurückzuführen ist.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für vertragsun-typische Schäden ausgeschlossen. Die Haftung für diese Verletzung ist der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für Schäden, die EW-IB bei Vorbereitung seines Gutachtens oder der Datenermittlung verursacht hat. Alle darüberhinausgehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.
Die Haftung von EW-IB ist ausgeschlossen, wenn Beratungs- und/oder Berechnungsfehler darauf beruhen, dass die verwendete Software fehler-haft ist und/oder entgegen den einschlägigen Vorschriften programmiert ist bzw. angewendet wurde. Schäden dieser Art sind an den Herstel-ler/Programmierer/Anwender der entsprechenden Software zu richten.
Alle Schadensersatzansprüche gegen EW-IB verjähren spätestens nach 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit des Schadens oder spätestens nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Tätigkeit. Weitere Schadenersatzansprüche gegen EW-IB, unabhängig von deren Grund, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere mittelbare und Folgeschäden, wie etwa Betriebsunterbrechun-gen, entgangener Gewinn oder Produktionsausfälle.
Bei unberechtigter Reklamation trägt der AG die Kosten der Prüfung.
Die Leistungserbringung erfolgt gemäß den anerkannten technischen Normen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
EW-IB übernimmt keine Haftung über die übliche Sorgfaltspflicht hinaus für bereitgestellte Materialien.
EW-IB übernimmt keine Gewährleistung für den Erfolg empfohlener Maßnahmen oder Garantie für Fördermittel.
8. Kündigung
Der AG kann den Vertrag bis zur Vollendung des Werks kündigen, wobei spezifische Ansprüche von EW-IB gelten.
9. Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
Anwendbares Recht ist deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von EW-IB, Gerichtsstand ist Köln.
10. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen erhalten. Unwirksame Klauseln können durch rechtlich zulässige ersetzt werden. Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.